Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 01.01.2025

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der NISACO Ventures Limited, Unit 2A, 17/F, Glenealy Tower, No.1 Glenealy Central, Hong Kong (nachfolgend "NISACO", "wir", "uns" oder "unser") und unseren Kunden (nachfolgend "Kunde", "Sie" oder "Ihr").

1.2 Geschäftstätigkeit

NISACO ist spezialisiert auf Auftragsfertigung und Handel mit Präzisionsteilen, Baugruppen und Standardkomponenten aus Asien, insbesondere China. Unser Leistungsspektrum umfasst CNC-Bearbeitung, Spritzguss, Blechbearbeitung, Verbundwerkstoffe sowie den Handel mit industriellen Standardkomponenten.

1.3 Geltung der AGB

Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführen.

1.4 Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen in andere Sprachen ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgebend.


§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

2.1 Angebote und Kostenvoranschläge

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

2.2 Bestellung und Auftragsbestätigung

Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande. Bestellungen des Kunden gelten als Angebot zum Vertragsschluss. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen.

2.3 Leistungsarten

Unsere Leistungen umfassen:

Auftragsfertigung: Herstellung von kundenspezifischen Teilen und Baugruppen nach Ihren Spezifikationen durch unsere qualifizierten Fertigungspartner in Asien.

Handel mit Standardkomponenten: Beschaffung und Lieferung von industriellen Standardkomponenten ohne Lagerhaltung.

Beratungsleistungen: Technische Beratung, Machbarkeitsprüfungen und Projektplanung.

Zusatzleistungen: Qualitätssicherung, kundenspezifische Verpackung, Logistikdienstleistungen und Bestandsmanagement.

2.4 Technische Spezifikationen

Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und korrekte technische Unterlagen, Zeichnungen und Spezifikationen zur Verfügung zu stellen. Änderungen an den technischen Spezifikationen nach Auftragsbestätigung bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung und können zu Preisanpassungen und Lieferzeitverschiebungen führen.


§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro, sofern nicht anders angegeben. Bei Geschäften mit Unternehmern verstehen sich alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Versandkosten, Zölle, Steuern und sonstige Abgaben werden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

3.2 Preisanpassungen

Bei Aufträgen mit einer Lieferzeit von mehr als vier Monaten behalten wir uns das Recht vor, die Preise entsprechend gestiegener Kosten für Material, Löhne, Energie oder Wechselkursschwankungen anzupassen. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen.

3.3 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei Erstaufträgen oder bei begründeten Zweifeln an der Bonität des Kunden können wir Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.

3.4 Verzug

Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

3.5 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.


§ 4 Lieferung und Leistungszeit

4.1 Liefertermine

Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Lieferzeiten beginnen mit der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller technischen Details und Erhalt aller erforderlichen Unterlagen vom Kunden.

4.2 Teillieferungen

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern diese für den Kunden zumutbar sind.

4.3 Lieferverzug

Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, kann der Kunde nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Schadensersatzansprüche sind auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4.4 Höhere Gewalt

Wir haften nicht für Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Dies gilt auch für entsprechende Ereignisse bei unseren Fertigungspartnern.

4.5 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware gemäß den vereinbarten Incoterms bereitgestellt wird. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Gefahrübergang spätestens mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder einen sonst zur Versendung bestimmten Dritten, oder mit dem Verlassen unseres Lagers


§ 5 Eigentumsvorbehalt

5.1 Einfacher Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

5.2 Verarbeitung und Verbindung

Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache.

5.3 Weiterveräußerung

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt an uns ab.


§ 6 Gewährleistung und Qualitätssicherung

6.1 Gewährleistungsrechte

Für Serienteile besteht nur dann eine Gewährleistung, wenn diese ausdrücklich im jeweiligen Verkaufsvertrag schriftlich vereinbart wurde. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für Muster, Prototypen und Vorserienteile wird keine Gewährleistung übernommen.

6.2 Mängelrüge

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware, schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.

6.3 Nacherfüllung

Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

6.4 Qualitätssicherung

Wir führen umfassende Qualitätskontrollen bei unseren Fertigungspartnern durch. Bei kundenspezifischen Teilen bieten wir digitale und physische Bemusterung an. Die Qualitätssicherung erfolgt nach deutschen Standards und den spezifischen Anforderungen des Kunden.

6.5 Ausschluss der Gewährleistung

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder Veränderungen der Ware durch den Kunden oder Dritte.


§ 7 Haftung

7.1 Haftungsumfang

Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen.

7.2 Haftungsbeschränkung

Für Schäden aus der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

7.3 Ausschluss der Haftung

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aus der leicht fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.

7.4 Produkthaftung

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7.5 Verjährung

Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.


§ 8 Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit

8.1 Schutzrechte

Alle Rechte an von uns erstellten Angeboten, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen bleiben bei uns. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

8.2 Kundeneigentum

An vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, Werkzeugen, Formen oder sonstigen Gegenständen behalten wir uns ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.

8.3 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.

8.4 Schutzrechtsverletzungen

Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Ausführung seiner Aufträge gegen uns geltend gemacht werden.


§ 9 Datenschutz

9.1 Datenverarbeitung

Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags und zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

9.2 Datenweitergabe

Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat.

9.3 Betroffenenrechte

Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gemäß den Bestimmungen der DSGVO.

9.4 Datenschutzbeauftragter

Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten unter contact@nisaco.com.


§ 10 Internationale Geschäfte und anwendbares Recht

10.1 Anwendbares Recht

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Vertragssprache ist Deutsch.

10.2 Gerichtsstand

Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden endgültig entschieden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS). Der Sitz des Schiedsverfahrens ist München. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.

10.3 Währung und Wechselkursrisiko

Wechselkursrisiken können an den Kunden weitergegeben werden, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.


§ 11 Besondere Bestimmungen für Auftragsfertigung

11.1 Entwicklung und Konstruktion

Sofern Entwicklungs- oder Konstruktionsleistungen vereinbart sind, bleiben alle Rechte an den Ergebnissen bei uns, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart.

11.2 Werkzeuge und Formen

Werkzeuge und Formen, die speziell für den Kunden angefertigt werden, bleiben in unserem Eigentum, auch wenn der Kunde die Kosten trägt. Der Kunde erhält ein Nutzungsrecht für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

11.3 Bemusterung

Bei kundenspezifischen Teilen führen wir eine Bemusterung durch. Die Freigabe der Bemusterung durch den Kunden ist Voraussetzung für die Serienfertigung.

11.4 Mindestabnahmemengen

Für kundenspezifische Fertigungen können Mindestabnahmemengen vereinbart werden. Bei Unterschreitung können Mehrkosten berechnet werden.

11.5 Fertigungspartner

Wir arbeiten mit qualifizierten Fertigungspartnern in Asien zusammen. Die Auswahl und Überwachung erfolgt nach unseren Qualitätsstandards und orientiert sich an den spezifischen Anforderungen unserer Kunden.


§ 12 Besondere Bestimmungen für Handel

12.1 Verfügbarkeit

Bei Handelswaren können wir die Lieferung nur im Rahmen unserer eigenen ordnungsgemäßen Belieferung durch unsere Lieferanten zusagen.

12.2 Produktinformationen

Produktinformationen und technische Daten beruhen auf Angaben der Hersteller. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben.

12.3 Mindestbestellwerte

Für Handelswaren können Mindestbestellwerte festgelegt werden. Bei Unterschreitung können Bearbeitungsgebühren erhoben werden.

12.4 Lagerware

Sofern nicht anders angegeben, führen wir keine Lagerware. Die Beschaffung erfolgt kundenspezifisch nach Auftragseingang.


§ 13 Schlussbestimmungen

13.1 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

13.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

13.3 Vertragssprache und Übersetzungen

Diese AGB sind in deutscher Sprache abgefasst. Bei Übersetzungen in andere Sprachen ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgebend.

13.4 Elektronische Kommunikation

Wir sind berechtigt, mit dem Kunden per E-Mail zu kommunizieren. Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Kommunikation einverstanden.


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